Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Aufträge gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB der cuecom GmbH.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der cuecom GmbH, Goltsteinstraße 28–30, 50968 Köln (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Event, Incentive, Konzeption und Special Services. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Kostenvoranschläge und Konzepte vor Vertragsschluss sind unverbindlich.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer und Dritte (z. B. Locations, Technikdienstleister, Künstler) einzusetzen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, wird mit Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig; der Restbetrag ist nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fremdkosten werden nach Aufwand bzw. gemäß Angebot weiterberechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten der Agentur.
§ 6 Stornierung
Bei Stornierung eines beauftragten Projekts durch den Auftraggeber werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten (z. B. Locationmieten, Künstlergagen) in Rechnung gestellt. Maßgeblich sind die im Einzelvertrag vereinbarten Stornostaffeln.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
Konzepte, Präsentationen und sonstige Arbeitsergebnisse der Agentur sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Die Verwendung nicht beauftragter Konzepte — auch in Teilen oder abgewandelter Form — bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden.
§ 9 Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für das Abhandenkommen von Garderobe und mitgeführten Gegenständen der Eventgäste wird nicht gehaftet, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Höhere Gewalt
Wird die Durchführung einer Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. behördliche Verbote, Naturereignisse, Pandemien) unmöglich, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen und eingegangene Drittverpflichtungen sind zu vergüten.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten ist Köln. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.